Genehmigungen zu Werbeanlagen

Welche Schritte sind notwendig?

Werbeanlage Rechtliches

Für die rechtskonforme Verwendung von Werbeanlagen müssen natürlich einige Bedingungen erfüllt werden. Damit keine offenen Fragen entstehen erfahren Sie von uns den Ablauf und die richtigen Anlaufstellen für gewisse Punkte.

Wir fassen die meist gefragten Fragen für Sie zusammen und geben Ihnen alle erforderlichen rechtlichen Informationen zur Verwendung und Montage von Werbeanlagen.

 

Selbstverständlich sparen Sie sich als Kunde all den Stress. Wir übernehmen den gesamten Prozess ohne weitere Mehrkosten.

Werbeanlagen werden von der Abteilung Architektur und Stadtgestaltung hinsichtlich der gestalterischen Einfügung in das örtliche Stadtbild überprüft. Für die Erteilung einer Bewilligung wird diese architektonische Begutachtung in Form einer Stellungnahme oder eines Gutachtens an die zuständige Behörde (Baupolizei) oder an die Abteilung Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten – weitergeleitet. Für Werbung auf öffentlichem Gut muss zusätzlich eine privatrechtliche Vereinbarung mit der Abteilung Straßenverwaltung und Straßenbau abgeschlossen werden.

Für das Anbringen von Werbung und Gegenständen an und vor Geschäftslokalen auf bzw. oberhalb von öffentlichen Verkehrsflächen muss eine Bewilligung eingeholt werden.

  • Werbeeinrichtungen und Schilder (leuchtend oder nicht leuchtend), Lampen, Markisen usw.
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  • Für derartige Nutzungen sind jeweils eine Bewilligung nach der Straßenverkehrsordnung und z.B. dem Wiener Gebrauchsabgabegesetz nötig. Diese werden von der Behörde in einem Bescheid ausgestellt. In einigen Fällen kann eine privatrechtliche Vereinbarung mit der Abteilung für Straßenverwaltung und Straßenbau notwendig sein.

Für Baustellen, Baustofflagerungen sowie die Aufstellung von Gerüsten, Containern und Kränen im Straßenraum ist eine Bewilligung nach der Straßenverkehrsordnung (§ 90 StVO) und eine Bewilligung nach dem Gebrauchsabgabegesetz (GAG) der Abteilung für Verkehrsorganisation und technische Verkehrsangelegenheiten erforderlich.

Der Prozess zur Genehmigung

1. In Anträgen zur Erteilung einer Bewilligung oder einer Ausnahme sind:

  • Art der Werbeanlage
  • Lage des Werbemediums
  • Umfang des Projektes bzw. der Werbeanlage
  • Verwendung des Vorhabens der Werbung

anzugeben.

2. Unterlagen zur Beurteilung Ihres Vorhabens

  • Dazu gehören:
  • Ausführliche Pläne
  • Beschreibungen zum Vorhaben 
  • Skizzen in dreifacher Ausfertigung
  • Ein aktueller Grundbuchauszug*
  •  

Diese Dokumente müssen beim Antrag angehängt werden um den Prozess reibungslos in die Wege zu leiten.

*Ist der Antragsteller nicht Grundeigentümer, ist die Zustimmung des Eigentümers glaubhaft zu machen, es sei denn, dass aufgrund anderer gesetzlicher Regelungen für das beantragte Vorhaben eine Enteignung oder eine Einräumung von Zwangsrechten möglich ist. Weiters ist der Nachweis darüber zu erbringen, dass die beantragte Bewilligung nicht einem rechtswirksamen überörtlichen oder örtlichen Raumordnungsprogramm widerspricht

3. Danach prüft der Sachverständige ob durch das beantragte Bauvorhaben

  • Das Landschaftsbild
  • Der Erholungswert der Landschaft
  • oder
  • Die ökologische Funktionstüchtigkeit im betroffenen Lebensraum

 

nachhaltig beeinträchtigt wird, und ob diese Beeinträchtigung nicht durch Vorschreibung von Vorkehrungen weitgehend ausgeschlossen werden kann.

Als national, so wie international-agierende Werbearchitektur ist es natürlich unsere Aufgabe die notwendigen Bewilligungen und Unterlagen einzuholen bevor wir Ihre neue Werbeanlage platzieren oder montieren. 

Mehr als nur Werbearchitekten, denn wir koordinieren den gesamten Werbeprozess und schaffen es trotzdem Ihre Werbeanlage pünktlich zu produzieren und zu montieren, dennoch unterstützen wir Sie gerne falls Sie die Bewilligungen eigenständig einholen wollen.

Wir helfen Ihnen dabei.

Falls Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, kontaktieren Sie uns bitte.

Wir übernehmen diese Aufgabe sehr gerne für Sie.

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